Dieser Satz muss aus umsatzsteuerlichen Gründen aufgeführt werden, da bei „Kassenrezepten“ nach Umsatzsteuerrecht die Leistung nicht gegenüber dem Versicherten, sondern gegenüber der Krankenkasse erbracht wird.

Zahlungsempfänger der Rechnung ist jedoch die Apotheke an der Universität.