FAQ`s

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Warum erhalte ich eine Rechnung von der uniapo?

Sie selbst, Angehörige, Ihr Pflegedienst oder Ihr Pflegeheim hat diese Medikamente bei uns für Sie bestellt und wir berechnen Ihnen nun die Zuzahlung und Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt.

Warum erhalte ich eine Rechnung, obwohl ich „befreit“ sind?

A)

Die Befreiungskarte lag der uniapo zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments nicht vor, so dass die uniapo die gesetzliche Zuzahlung berechnen musste. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abgabe einen gültigen Befreiungsausweis hatten, aber Sie selbst, Ihre Angehörigen, Ihre Betreuer oder das Pflegepersonal versäumt haben, uns diese als Kopie oder Scan einzureichen, können Sie sich die Rezeptgebühr unkompliziert von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür müssen Sie bei der Krankenkasse lediglich unsere Rechnung einreichen. Für die uniapo ist eine nachträgliche Einholung der Gebühr bei Krankenkasse nicht möglich.

 

B)

Es sind Eigenanteile (Mehrkosten) angefallen, die Ihre Krankenkasse auch im Fall einer Befreiung nicht bezahlt. Solche Positionen sind auf unseren Rechnungen mit dem Status RF gekennzeichnet. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Kosten für ein Arzneimittel über dem sogenannten Festbetrag liegen. Der Festbetrag ist der von der gesetzlichen Krankenkasse erstattete Höchstbetrag. Wir sind in solchen Fällen generell bemüht, ein Medikament zu finden, dessen Kosten nicht oberhalb des Festbetrages liegen. Dies ist aber nicht immer möglich.

 

C)

Es wurden Medikamente verordnet, die keine Kassenleistung darstellen und auch bei „Befreiung“ vom Versicherten selbst zu zahlen sind.

 

D)

Es wurde ein rezeptpflichtiges Medikament auf einem Privatrezept verordnet, obwohl ein Heimbewohner gesetzlich versichert ist. In diesem Fall kann das Medikament trotz Rezeptpflicht entweder nicht zu Lasten gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden oder der verordnende Arzt weigert sich für das Medikament ein „Kassenrezept“ auszustellen. In diesem Fall muss das Medikament vom Heimbewohner vollständig selbst bezahlt werden. Auf unseren Rechnungen hat die entsprechende Rechnungszeile den Status „PR“ oder „GR“.

Was bedeuten die einzelnen Abkürzungen auf den Rechnungen der uniapo ?
Stat.Status des Vorgangs, siehe dazu die nachfolgenden Abkürzungen
GR:Ein Grünes Rezept lag vor. Diese Rezepte sind eine Art Empfehlung des Arztes für Produkte die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Grüne Rezepte können von der uniapo den Rechnungen nicht beigefügt werden.
PR:Ein PrivatRezept lag vor. Auf Privatrezept verordnete Produkte sind vom Versicherten generell selbst zu zahlen. Bei Patienten, die privat versichert sind, werden die Privatrezepte den Rechnungen beigefügt, da diese für den Antrag auf Erstattung benötigt werden. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden Privatrezepte den Rechnungen nicht beigefügt, da die GKV die auf Privatrezept verordneten Produkte nicht erstattet. Ärzte stellen Privatrezepte für GKV-Versicherte aus, wenn Arzneimittel z.B. generell nicht von der GKV erstattet werden oder wenn die Indikationsstellung einer Erstattung durch die GKV nicht genügt.
RP:Ein Kassenrezept lag vor. Eine Zuzahlungsbefreiung lag nicht vor. Für diese Positionen sind also die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten und darüber hinaus ggf. Eigenanteile/Mehrkosten.
RF:Eine Kassenrezept lag vor. Eine Zuzahlungsbefreiung lag ebenfalls vor. Es können dennoch Eigenanteile/Mehrkosten fällig werden
BA:BarArtikel: Freiverkäufliche Produkte, die generell selbst bezahlt werden müssen. Ein grünes Rezept lag nicht vor. Es kann sich also um Produkte von Aspirin bis Hautpflegelotionen handeln
Zuzahl.Zuzahlung. In dieser Spalte wird die gesetzliche Zuzahlung ausgewiesen. Lag eine Befreiung vor, erscheint in dieser Spalte der Wert „0“
Eigenant.Eigenanteil. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, die anfallen, wenn vom Gesetzgeber festgelegte Festbeträge überschritten werden. Dieser Betrag ist dann zusätzlich zur Zuzahlung zu entrichten und fällt auch an, wenn eine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt.
Warum muss ich die Zuzahlung bezahlen, obwohl ich im Heim meinen Befreiungsausweis vorgelegt habe?

Die Befreiungskarte lag der uniapo zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments nicht vor, so dass die uniapo die gesetzliche Zuzahlung berechnen musste. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments einen gültigen Befreiungsausweis hatten und diesen bereits dem Pflegeheim vorgelegt haben, hat das Pflegeheim versäumt, den Befreiungsausweis an die uniapo weiterzuleiten. Auch wenn in diesem Fall das Versäumnis nicht bei Ihnen lag, müssen Sie die Zuzahlung bezahlen. Die Krankenkassen verweigern die Erstattung der Zuzahlungsbeträge an Apotheken. Es ist nur Ihnen als Patient, Angehöriger oder Betreuer möglich, die Erstattung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dazu müssen Sie lediglich unsere Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.
Dass Pflegeeinrichtungen versäumen, Befreiungskarten (als Kopie/Scan/Foto/Fax) an uns weiterzuleiten, ist leider ein bekanntes und häufiges Problem; sicherlich zurückzuführen auf den herausfordernden und belastenden Alltag in der Pflege. Vor diesem Hintergrund haben sich unsere Kunden bereits bei Aufnahme der Versorgung durch uns schriftlich wie folgt verpflichtet:

„Mir ist bekannt, dass eine Befreiung…… nur … berücksichtigt werden kann, wenn die Apotheke …. von der Befreiung Kenntnis hatte. Wenn mir die … Zuzahlung trotz Befreiung berechnet wird, weil die Apotheke keine Kenntnis von der Befreiung hatte, werde ich die Rechnung … bezahlen… Dies gilt auch, wenn ich Dritte, z.B. die Pflegeeinrichtung, mit der Weiterleitung meines Befreiungsausweises an die Apotheke beauftragt habe.“

Was bedeutet der Satz „Leistungsempfänger ist die Krankenkasse, Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug“?

Dieser Satz muss aus umsatzsteuerlichen Gründen aufgeführt werden, da nach Umsatzsteuerrecht die Leistung nicht gegenüber dem Versicherten, sondern gegenüber der Krankenkasse erbracht wird.

    • Zahlungsempfänger der Rechnung ist jedoch die Apotheke an der Universität.
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