Es kommt vor, dass Medikamente in sehr kurzer zeitlicher Abfolge geliefert und entsprechend berechnet werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein Patient auf die individuelle Verblisterung umgestellt wird. Aus arzneimittelrechtlichen Gründen dürfen bei der maschinellen patientenindividuellen Verblisterung keine Medikamente beigestellt werden. Das Blisterzentrum muss also die Medikamente von Unternehmen einkaufen, die zur Teilnahme am Arzneimittelhandel berechtigt sind. Wenn also eine Arzneimittelpackung geliefert wurde und kurze Zeit später entschieden wird, dass der Patient individuell verblisterte Arzneimittel bekommt, wird die gelieferte Arzneimittelpackung nicht aufgebraucht. Die Kosten gehen dann zu Lasten der Kostenträger/Krankenkassen, aber auch dem Patienten entstehen zusätzliche Kosten für die Zuzahlung, sofern er nicht von der Zuzahlung befreit ist. Das Beistellen von Arzneimitteln zu den individuellen Blistern aus nicht aufgebrauchten Packungen wäre zwar denkbar, birgt aber ein immenses Fehlerrisiko für den Heimbewohner, so dass davon abgesehen wird.