Stat. Status des Vorgangs, siehe dazu die nachfolgenden Abkürzungen
PR Ein PrivatRezept lag vor. Auf Privatrezept verordnete Produkte sind vom Versicherten generell selbst zu zahlen. Bei Patienten, die privat versichert sind, werden die Privatrezepte den Rechnungen beigefügt, da diese für den Antrag auf Erstattung benötigt werden. Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden Privatrezepte den Rechnungen nicht beigefügt, da die GKV die auf Privatrezept verordneten Produkte nicht erstattet. Ärzte stellen Privatrezepte für GKV-Versicherte aus, wenn Arzneimittel z.B. generell nicht von der GKV erstattet werden oder wenn die Indikationsstellung einer Erstattung durch die GKV nicht genügt.
GR Ein Grünes Rezept lag vor. Diese Rezepte sind eine Art Empfehlung des Arztes für Produkte, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Grüne Rezepte können von der uniapo den Rechnungen nicht beigefügt werden.
RP Ein Kassenrezept lag vor. Eine Zuzahlungsbefreiung lag nicht vor. Für diese Positionen sind also die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten und darüber hinaus ggf. Eigenanteile/Mehrkosten.
RF Eine Kassenrezept lag vor. Eine Zuzahlungsbefreiung lag ebenfalls vor. Es können dennoch Eigenanteile/Mehrkosten fällig werden.
BA BarArtikel: Freiverkäufliche Produkte, die generell selbst bezahlt werden müssen. Ein grünes Rezept lag nicht vor. Es kann sich also um Produkte von Aspirin bis Hautpflegelotionen handeln.
Zuzahl. Zuzahlung. In dieser Spalte wird die gesetzliche Zuzahlung ausgewiesen. Lag eine Befreiung vor, erscheint in dieser Spalte der Wert „0“.
Eigenant. Eigenanteil. Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, die anfallen, wenn vom Gesetzgeber festgelegte Festbeträge überschritten werden. Dieser Betrag ist dann zusätzlich zur Zuzahlung zu entrichten und fällt auch an, wenn eine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt.