A)
Die Befreiungskarte lag der uniapo zum Zeitpunkt der Abgabe des Medikaments nicht vor, so dass die uniapo die gesetzliche Zuzahlung berechnen musste. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Abgabe einen gültigen Befreiungsausweis hatten, aber Sie selbst, Ihre Angehörigen, Ihre Betreuer oder das Pflegepersonal versäumt haben, uns diese als Kopie oder Scan einzureichen, können Sie sich die Rezeptgebühr unkompliziert von der Krankenkasse erstatten lassen. Dafür müssen Sie bei der Krankenkasse lediglich unsere Rechnung einreichen. Für die uniapo ist eine nachträgliche Einholung der Gebühr bei Krankenkasse nicht möglich.
B)
Es sind Eigenanteile (Mehrkosten) angefallen, die Ihre Krankenkasse auch im Fall einer Befreiung nicht bezahlt. Solche Positionen sind auf unseren Rechnungen mit dem Status RF gekennzeichnet. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Kosten für ein Arzneimittel über dem sogenannten Festbetrag liegen. Der Festbetrag ist der von der gesetzlichen Krankenkasse erstattete Höchstbetrag. Wir sind in solchen Fällen generell bemüht, ein Medikament zu finden, dessen Kosten nicht oberhalb des Festbetrages liegen. Dies ist aber nicht immer möglich.
C)
Es wurden Medikamente verordnet, die keine Kassenleistung darstellen und auch bei „Befreiung“ vom Versicherten selbst zu zahlen sind