Die grünen Rezepte verwendet der Arzt bei gesetzlich Versicherten, wenn er eine Empfehlung ausspricht oder wenn er wünscht, dass ein Medikament zum Einsatz kommt, das nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verordnet werden kann. Das grüne Rezept muss übrigens nicht unbedingt grün sein, sondern kann auch jede andere Farbe und jedes beliebige Format haben. Auf grünen Rezepten werden z.B. häufig Mittel wie Aspirin oder Paracetamol „verordnet“.
Die grünen Rezepte werden von der uniapo den Rechnungen nicht beigefügt. Als Pflege-Schwerpunkt-Apotheke erstellt die uniapo monatlich mehrere tausend Rechnungen an gesetzlich Versicherte Kunden. Diese Rechnungen werden als hybride Post erstellt. Das bedeutet, dass die uniapo die Rechnungen als Datensatz der Post übermittelt und die Post druckt die Rechnungen aus, kuvertiert diese und stellt sie den Empfängern zu. Bei diesem Prozess ist es somit nicht möglich, den Rechnungen weitere Dokumente beizufügen. Für „normale“ Apotheken ist das Beifügen von Rezepten natürlich kein Problem, da in einer typischen Apotheke monatlich deutlich weniger als 100 Rechnungen geschrieben werden, und da können derartige Sonderfälle problemlos berücksichtigt werden.
Es kommt immer mal wieder vor, dass Angehörige von Heimpatienten bei der uniapo grüne Rezepte anfordern möchten. Der Grund dafür ist i.d.R. eine gewisse Skepsis, ob ein bestimmtes Produkt auch wirklich geliefert wurde und die Frage, wer die Lieferung veranlasst hat. Wenn Sie diese Frage beantwortet haben wollen, können Sie sich an die Pflegekräfte in den Einrichtungen wenden. Dort werden auch nicht verschreibungspflichtige, auf grünen Rezepten verordnete Arzneimittel in den Medikationsplänen geführt. Es sei darauf hingewiesen, dass bei berechneten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht immer ein grünes Rezept vorlag. Häufig werden diese Arzneimittel auf Zuruf telefonisch angewiesen oder beim Besuch in der Einrichtung mündlich vom Arzt angewiesen, ohne dass ein grünes Rezept ausgestellt wird.
Auch wenn Medikamente wie Paracetamol etc. bei Fieber oder Schmerzen generell als Bedarfsmedikation angewiesen wurden, kann die Pflege dieses Medikament, wenn sie zur Neige gehen, bei der uniapo anfordern, ohne dass ein grünes Rezept dafür beim Arzt angefordert wird. Auch in so einem Fall liegt also kein grünes Rezept vor.