Es gilt der Grundsatz, dass verschreibungspflichtige Medikamente von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bezahlt werden und nicht verschreibungspflichtige Medikamente selbst bezahlt werden müssen. Dieser Grundsatz gilt nach wie vor, aber es gibt Ausnahmen und Sonderfälle.

Zu den Sonderfällen gehören die  Wirkstoffe Rivotril, Oxazepam, Zopiclon und Zolpidem. Diese Wirkstoffe können Ärzte nur für einen begrenzten Zeitraum zu Lasten der GKV verordnen. Viele Patienten verlangen aber eine deutlich längere oder dauernde Versorgung mit diesen Wirkstoffen. In diesen Fällen verordnet dann der Arzt die entsprechenden Medikamente auf einem grünen Rezept, wenn die zulässige Verordnungsdauer überschritten ist. Dies führt dazu, dass ein Medikament für eine Zeit zu Lasten der GKV verordnet wird und anschließend muss das identische Medikament bezahlt werden (grünes Rezept). Selbstverständlich kommt es dann auch vor, dass von zwei Patienten, die ein identisches Medikament bekommen, einer selbst zahlen muss und ein anderer nicht. Wenn die uniapo grüne Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente aus Praxen erhält, werden die entsprechenden Medikamente an die Patienten geliefert und diesen in Rechnung gestellt.