Die Lieferung auf Rechnung an Heimbewohner mit einem gesetzlichen Betreuer bedeutet für eine Apotheke ein erhebliches Risiko. Am Todestag sind gesetzliche Betreuer nicht mehr handlungsfähig. Offene Rechnungen können Betreuer dann nicht mehr begleichen. Apotheken müssen in diesen Fällen die Erben ermitteln und sich mit den offenen Forderungen an die Erben wenden.
Dieser Prozess ist sehr kompliziert und aufwendig. Regelmäßig geht es nur um Beträge zwischen 5,-€ und 20,-€. Die Kosten für die Durchsetzung der Forderungen übersteigen die offenen Beträge i.d.R. bei weitem.
Die uniapo versorgt mehrere tausend Personen in Pflegesituationen bis zum Ende ihres Lebens. Bei dieser Anzahl Kunden resultieren auch aus Kleinstbeträgen immense Summen, die im Fall einer Betreuung beim Versterben des Kunden als uneinbringlich ausgebucht werden müssen. Vor diesem Hintergrund beliefert die uniapo Personen mit einem gesetzlichen Betreuer nur, wenn ein Sepa-Lastschriftmandat ausgestellt wird.