Auch auf Zuzahlungsbeträge fällt eine Umsatzsteuer an. Die gesetzliche Zuzahlung wird von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen. Auch im umsatzsteuerlichen Sinne ist die Krankenkasse in diesem Fall der Leistungsempfänger. Viele Apotheken verzichten darauf die Umsatzsteuer auf ihren Bons auszuweisen. Wir weisen die Umsatzsteuer auch auf Zuzahlungsbeträge aus, um Ihnen eine einheitliche Rechnung zur Verfügung zu stellen. Sie zahlen in jeder Apotheke in Deutschland die gleichen Zuzahlungen.