Bei bestimmten Medikamenten liegt es im Ermessen oder an der Diagnosestellung des Arztes, ob er diese zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet. Das kann sowohl verschreibungspflichtige Medikamente wie auch  nicht verschreibungspflichtige Medikamente betreffen. So gibt es z.B. verschreibungspflichtige schlaffördernde und angstlösende Medikamente, die Ärzte auf Privatrezepten verordnen, so dass die Patienten diese selbst bezahlen müssen.

Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente können unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenrezepten verordnet werden. So werden z.B. Vitamin D Präparate mal auf Kassenrezept und mal auf Privatrezept verordnet.

 

Bei einem Arztwechsel oder bei einer neuen Bewertung des Arztes zur Erstattungsfähigkeit eines Medikamentes kann es vorkommen, dass Medikamente, die bis dato auf Kassenrezept verordnet wurden, nicht mehr vom Arzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden.

 

Apotheken müssen davon ausgehen, dass Ärzte Privatrezepte bewusst und gewollt ausstellen und nicht zufällig oder irrtümlich. Insofern werden solche Rezepte von der heimversorgenden Apotheke nicht beim Arzt hinterfragt. Wenn Sie von uns ein Arzneimittel voll berechnet bekommen, das früher auf Kassenrezept verordnet wurde oder das aus Ihrer Sicht auf Kassenrezept verordnet werden sollte, lag uns für dieses Medikament ein Privatrezept oder „grünes Rezept“ vor. Sollten Sie Zweifel an der Verordnung haben, können Sie sich mit Ihren Fragen direkt an den verordnenden Arzt wenden.

Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch die Punkte 8 und 9.